top of page
Europäisches Parlament

GeR - Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Was ist der GeR?

 

Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) ist ein europaweit anerkanntes Orientierungssystem für Sprachkompetenzen. Er wird genutzt, um Sprachstände einheitlich zu beschreiben und vergleichbar zu machen.

​

Der GeR zeigt auf, was eine Person in einer Sprache kann – zum Beispiel beim Verstehen, Sprechen, Lesen oder Schreiben. Dabei geht es nicht um Noten oder Prüfungen, sondern um die sprachliche Handlungsfähigkeit im Alltag und in der Schule.

​

​

Die GeR-Niveaus

 

Der GeR unterscheidet sechs Sprachniveaus, die aufeinander aufbauen:

​

  • A1 und A2: grundlegende Sprachkenntnisse

  • B1 und B2: selbstständige Sprachverwendung

  • C1 und C2: sehr sichere und differenzierte Sprachverwendung

 

Je höher das Niveau, desto sicherer und vielseitiger kann eine Person die Sprache nutzen.

​

​

Wofür wird der GeR genutzt?

 

Der GeR wird eingesetzt, um...

​

  • Sprachstände einzuschätzen

  • Lernfortschritte sichtbar zu machen

  • Sprachförderung gezielt zu planen

  • eine gemeinsame Grundlage für die Beurteilung von Sprachkompetenz zu haben

 

Er wird in Schulen, in der Aus- und Weiterbildung sowie bei Sprachtests verwendet.

​

​

Warum nutzt Sprachklar.ch den GeR?

 

SprachKlar.ch orientiert sich am GeR, um den Sprachstand im Albanischen klar einzuordnen.
Die Zuordnung zu einem GeR-Niveau schafft eine verständliche Ausgangslage und unterstützt die Planung der Sprachförderung im Deutschen.

​

Der GeR dient dabei nicht der Diagnose, sondern der pädagogischen Orientierung.

​​​

​

​

​

​

​

​

​

​

Quellen
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GeR). https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/(Zugriff am: 04.01.2026)

​

Bundesverwaltung (o. J.). Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR) – Anwendung in der Bundesverwaltung. https://www.plurilingua.admin.ch/dam/de/sd-web/PUZ5zieZsXWr/32010_sprachniveaus_nach_ger_anwendung_in_der_bverw_d%20(1).pdf, (Zugriff am: 04.01.2026)

bottom of page